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   BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90   

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https://dejure.org/1991,8885
BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90 (https://dejure.org/1991,8885)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 5 AZR 160/90 (https://dejure.org/1991,8885)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 5 AZR 160/90 (https://dejure.org/1991,8885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handelsvertreterverhältnis oder Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses - Möglichkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrages in der Arbeitsgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 161/90

    Anspruch auf Lohnzahlung - Bestehen eines Handelsvertreterverhältnisses oder

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Widerklagend begehrt die Beklagte, zum Teil aus gesamtschuldnerischer Haftung mit der Klägerin B. E. des Parallelverfahrens (- 5 AZR 161/90 -), Rückzahlung bestimmter Beträge.

    Die am 30. April 1949 geborene Klägerin, die Klägerin des Parallelverfahrens B. E. (- 5 AZR 161/90 -), der Kläger des Parallelverfahrens H. Sch. (- 5 AZR 159/90 -) sowie der ehemalige Geschäftsführer K. D. der Beklagten hatten längere Zeit für die W. - P. - H. gearbeitet.

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Demnach unterscheiden sich die beiden Rechtsverhältnisse durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. nur BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; sowie aus neuerer Zeit das nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, daß eine Revision auf verspätete Abfassung und Zustellung eines Urteils gestützt werden kann, wenn der Rechtsmittelkläger infolge der Verspätung die Möglichkeit verliert, eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen, und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, m.w.N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Dazu sind nicht nur der Beweisantrag und das Beweisthema, sondern auch genau der Schriftsatz bzw. bei längeren Schriftsätzen deren Seitenzahl anzugeben (BAG Urteile vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; vom 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88

    Neueinstellung nach BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Zum Tatbestand im Sinne von § 320 ZPO gehören auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen über Parteivorbringen (BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Bei Rügen nach § 139 ZPO muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen, was die Partei darauf geantwortet hätte und inwiefern dies den Ausgang des Prozesses beeinflußt hätte (BAG Urteile vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 15/90

    Status einer teilzeitbeschäftigten Vertragsärztin - Unterscheidung zu

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Demnach unterscheiden sich die beiden Rechtsverhältnisse durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. nur BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; sowie aus neuerer Zeit das nicht zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Bei Rügen nach § 139 ZPO muß im einzelnen angegeben werden, welche Fragen hätten gestellt werden müssen, was die Partei darauf geantwortet hätte und inwiefern dies den Ausgang des Prozesses beeinflußt hätte (BAG Urteile vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Insoweit weist die Beklagte zu Recht auf die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1970 (- 1 AZR 211/69 - AP Nr. 2 zu § 286 ZPO) hin.
  • BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
    Dazu sind nicht nur der Beweisantrag und das Beweisthema, sondern auch genau der Schriftsatz bzw. bei längeren Schriftsätzen deren Seitenzahl anzugeben (BAG Urteile vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; vom 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Demgegenüber hat der Senat in zwei Urteilen vom 13. März 1991 (- 5 AZR 160/90, 161/90 -, beide n.v.) für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für gegeben erachtet, und zwar unter Hinweis auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 161/90

    Anspruch auf Lohnzahlung - Bestehen eines Handelsvertreterverhältnisses oder

    Widerklagend begehrt die Beklagte, zum Teil aus gesamtschuldnerischer Haftung mit der Klägerin U. L. des Parallelverfahrens (- 5 AZR 160/90 -), Rückzahlung bestimmter Beträge.

    Die am 15. Mai 1946 geborene Klägerin, die Klägerin des Parallelverfahrens U. L. (-5 AZR 160/90 -), der Kläger des Parallelverfahrens H. Sch. (- 5 AZR 159/90 -) sowie der ehemalige Geschäftsführer K. D. der Beklagten hatten längere Zeit für die W. - F. - H. gearbeitet.

    Zudem verstoße das Berufungsgericht auch deshalb gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, weil es die Zeugenaussage der Klägerin in dem Parallelverfahren der Klägerin L. (5 AZR 160/90) als Beleg für die Richtigkeit ihres Sachvortrages herangezogen habe.

  • BAG, 13.03.1990 - 5 AZR 159/90

    Funktion eines Gebietsdirektors als Handelsvertreterverhältnis oder

    Zusammen mit dem Kläger arbeiteten die Klägerinnen der Parallelverfahren Frau E (- 5 AZR 161/90 -) und Frau L. (- 5 AZR 160/90 -).

    Zudem verstoße das Berufungsgericht auch deshalb gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, weil es die Zeugenaussage des Klägers in den Parallelverfahren der Klägerinnen E. (- 5 AZR 161/90 -) und L. (- 5 AZR 160/90 -) als Beleg für die Richtigkeit seines Sachvortrages herangezogen habe.

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